Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.

Bitte mitbringen: 

  • Anzeige formlos
  • Skizze des Bauvorhabens


Zuständig

Formulare