Covid19-Maßnahmen - Amtshaus Stadtgemeinde Zistersdorf

Amtshaus_ab_16_09_2020

Der Parteienverkehr im Rathaus wird ab Mittwoch, 16. September 2020, 12:00 Uhr eingeschränkt. Direkte Kontakte durch Vorsprache sind ab diesem Zeitpunkt nur mehr nach Vereinbarung eines Termins möglich. Dies kann durch telefonische Kontaktnahme oder über E-Mail erfolgen. Für diese Vorsprachen wird dann der Zugang ins Rathaus freigegeben. Abgesehen davon ist die elektrische Schiebetür ins Rathausgebäude nicht aktiviert.

Durch diese Maßnahme soll der steigenden Verbreitung des Corona-Virus entgegengewirkt werden. Zu berücksichtigen ist, dass über die Mitarbeiter der Gemeinde wichtige Infrastruktureinrichtungen betrieben und betreut werden müssen. Das beginnt bei der Trinkwasserversorgung für alle Haushalte und reicht bis zur Betreuung aller fünf Schulen, der vier Kindergärten und der Tagesbetreuungseinrichtung hinsichtlich der hygienischen Maßnahmen.

Die Einschränkung des Parteienverkehrs dient damit letztlich allen Bewohnern der Großgemeinde. Die Erfahrungen vor den Lockerungen im Sommer haben gezeigt, dass auch bei einem „Parteienverkehr auf Sparflamme“ die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ohne Verzögerungen behandelt werden können.