Die Stadtgemeinde Zistersdorf hat detaillierte Rasenmähzeiten und weitere Lärmschutzvorgaben in einer dafür erforderlichen ortpolizeilichen Verordnung vom 1.8.1977 geregelt. Diese Regelungen sind auch heute noch gültig, wesentliche Vorgaben im Hinblick auf Gartenarbeiten lauten wie folgt:
- - Das Benützen von Rasenmähern, die mit der Hand oder mit geräuscharmen Elektromotoren betrieben werden, ist täglich von 7 bis 20 Uhr erlaubt.
- - Das Benützen von motorbetriebenen Rasenmähern, insbesondere solche mit Verbrennungsmotor, sowie das Benützen von anderen motorbetriebenen Maschinen und Geräten ist nur werktags (Montag bis Samstag) von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 10 bis 12 Uhr erlaubt.
- - Sonstige Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen nur werktags (Montag bis Samstag) von 7 bis 20 Uhr durchgeführt werden.
Im Sinne einer guten Nachbarschaft wird allen Ortsbewohnern nahegelegt, grundsätzlich auf die Bedürfnisse der Nachbarn Rücksicht zu nehmen, insbesondere sind dabei die obigen Vorgaben einzuhalten.
Genaue Informationen über die Rasenmähzeiten in ganz Österreich bzw. Niederösterreich finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.
Die gesamte Verordnung über Lärmbekämpfung und Gesundheitsschutz unserer Gemeinde findet sich auf der Amtstafel.