NÖ Hundehaltegesetz 2023

Hundehaltegesetz

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Hundehalterinnen und Hundehalter aus Niederösterreich und jene, die es noch werden wollen, müssen ab Juni 2023 strengere Regeln beachten. Erst mit Ausbildung und erworbenem „Hundepass“ ist die Haltung von maximal fünf Hunden pro Haushalt überhaupt erlaubt und auch die Haftpflichtversicherung muss pro Hund mindestens 725.000 Euro abdecken.

Folgende wesentliche Änderungen für die Hundehaltung werden somit verpflichtend:

  • - Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde – jedoch mit zahlreichen Ausnahmen (Jagdhunde, Behindertenhunde, etc.);
  • - Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage);
  • - Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde; 
  • - Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde;
  • - Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt; 

Die Kurskosten für den Erwerb des „NÖ Hundepass“ wurde einheitliche durch die Wirtschaftskammer mit 75 Euro festgelegt.

Um den bürokratischen Aufwand zu minimieren, können Sie die Meldung Ihres Hundes iSd NÖ Hundeabgabegesetzes 1979 mit jener iSd NÖ Hundehaltegesetzes kombinieren. Schließen Sie bitte dem Anmeldeformular sowohl den Sachkunde- als auch den Versicherungsnachweis an. Das ab 1. Juni 2023 gültige Anmeldeformular finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde bzw. am Gemeindeamt.

Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung.