Kindergärten

Kindergärten der Großgemeinde Zistersdorf (Gültig ab 01.09.2024)

Für den Nachwuchs werden in der Gemeinde vier NÖ Landeskindergärten betrieben.

Anmeldung
Im Jänner erhalten jene Familien, dessen Kind im folgenden Kindergartenjahr das erforderliche Mindestalter für die Betreuung in einem NÖ Landeskindergarten erreichen wird, ein Schreiben der Gemeinde mit einem Anmeldeformular. Mindestalter bei Betreuungsbeginn ist 2 Jahre. Der Hauptwohnsitz mindestens eines Elternteils sowie des Kindes muss in der Großgemeinde Zistersdorf sein. 

Bei späterer Anmeldung (aufgrund eines Zuzuges) erfolgt die Vergabe des Kindergartenplatzes nach Vorhandensein noch freier Plätze. 

Kindergartenjahr
 
Das Kindergartenjahr beginnt im September. Weihnachts-, Semester- sowie Osterferien finden analog zu den Schulferien statt. In diesen Zeiten haben die Kindergärten grundsätzlich geschlossen. 

Kinderbetreuung in den Sommerferien
 
In den neun Ferienwochen im Sommer wird für alle Kinder der Großgemeinde am Standort Zistersdorf eine Betreuung angeboten. An den anderen Standorten richtet sich dies nach dem jeweiligen Bedarf. Das NÖ Kindergartengesetz verlangt eine schriftliche Anmeldung (Formular) bis spätestens 30. April. Es erfolgt eine Neueinteilung der Gruppen.

Betreuungszeiten im Kindergarten
 
Es werden jene Öffnungszeiten festgelegt, welche für mindestens 3 Kinder je Kindergarten benötigt werden. Im Kindergarten Zistersdorf 1, Schlossberggasse 8 werden bei Bedarf erweiterte Früh- und Spätbetreuung ab dem ersten Kind angeboten. Voraussetzung für diese Betreuung ist ein notwendiger Bedarf unter Angabe der konkreten Gründe, wie zum Beispiel berufliche Verpflichtungen.

Die Betreuung vor 7 Uhr und nach 13 Uhr ist kostenpflichtig und bedarf einer Anmeldung. 

Kosten

  • Für die Betreuung außerhalb von 7 bis 13 Uhr werden pauschale Kostensätze, gestaffelt nach den monatlichen Betreuungsstunden (4 Wochen), verrechnet:

StundenKosten
10 Stunden€ 40,--
20 Stunden€ 63,--
40 Stunden€ 88,--
60 Stunden€ 107,--
mehr als 60 Stunden€ 119,--


  • Für Kinder, die am Mittagstisch teilnehmen, können Essensbons in Wert von € 4,00 je Bon (10er Block € 40,00) gekauft werden. Diese sind am Stadtamt oder im Kindergarten erhältlich. 
     
    Elternbeitrag: Für den Kauf von Spiel- und Bastelmaterial ist ein Kostenbeitrag von € 16,50 pro Monat zu bezahlen. Die Verrechnung erfolgt durch die Gemeinde im Oktober und im März.
     
    Bei geringem Familieneinkommen gewährt die Gemeinde eine Unterstützung. 
    Die Förderung zum Kostenbeitrag wird dem, nach Einlagen des Antrages folgenden Monatsersten gewährt. Die Gewährung der Förderung endet spätestens mit Ende des laufenden Kindergartenjahres. Informationen und Antragsformular sind im Rathaus erhältlich. 

DOWNLOAD: KIGA_Formular_Früh- und Nachmittagsbetreuung_2024_2025_03.06