Übersicht über konkrete Verkehrsmaßnahmen
- Schutzwege – Allgemeiner Verfahrensablauf
- Gösting | Zu einem möglichen Schutzweg auf der L15, Gösting, Ortsdurchfahrt, Bereich Bushaltestellen
- Loidesthal | Verkehrsbelastung durch Windkrafttransporte in Loidesthal
- Loidesthal | Geschwindigkeitsmessung im Kurvenbereich der L3026, Richtung Sportanlagen und zukünftigen Kindergarten
- Loidesthal | L3026, 70 km/h-Beschränkung; Orteinfahrt Loidesthal, Richtung Blumenthal oder Änderung des Ortsgebiets
- Zistersdorf | Bereich Polytechnische Schule und NÖ Pflegeheim, 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung
- Zistersdorf | Schutzweg, B40 im Nahbereich Hacheweg
- Zistersdorf | Halte- und Parkverbot auf der Landesstraße L 16 im Bereich Kirchenplatz 2 (ehemalige Filiale Obermaier)
- Zistersdorf | B40, 70 km/h-Beschränkung; Ortseinfahrt Zistersdorf, von Maustrenk kommend
- Zistersdorf | B40, 70 km/h-Beschränkung; Ortseinfahrten Zistersdorf, von Dürnkrut kommend
- Zistersdorf | Zu einem möglichen Schutzweg auf der B40 im Bereich der Sparfiliale
Allgemeine Informationen
Die Entwicklungen im Bereich des Straßenverkehrs sind in vielfacher Hinsicht von wichtiger Bedeutung. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt als Ziele die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer vor. Nachvollziehbarerweise haben viele Bürger hier großes Interesse an guten Lösungen und den laufenden Entwicklungen. Die Stadtgemeinde Zistersdorf ist laufend bemüht sich mit den konkreten Themen aus der Bevölkerung auseinanderzusetzen.
In Bereich der Zuständigkeiten für die Erlassung von Verkehrsregelungen sieht die StVO eine durchwegs komplexe Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Gemeinde, Bezirksverwaltungsbehörde, Land und Bund vor.
Vereinfacht kann die Zuständigkeit der Gemeinde wie folgt zusammengefasst werden:
Es muss eine Gemeindestraße betroffen sein UND es muss sich um eine der folgenden Maßnahmen handeln:
- Fahrgeschwindigkeiten
- Halte- und Parkverbote
- Kurzparkzonen
- Fußgängerzonen
- Wohnstraße
- Bewilligung von Werbung, Umzügen
Die vollständige Aufzählung der Gemeindezuständigkeiten findet sich in der StVO unter § 94d:
(LINK) www.ris.bka.gv.at/
Vor Verordnung von Verkehrsmaßnahmen ist die fachliche Erforderlichkeit einer Maßnahme zu prüfen. Daher muss auch bei Verfahren der Gemeinde regelmäßig ein Sachverständiger beigezogen werden.
Alle Verkehrsregelungen auf Landesstraßen sowie eine Vielzahl von Maßnahmen auf Gemeindestraßen (Fahrverbote, Einbahnen, Gewichtsbeschränkungen…) sind der Bezirksverwaltungsbehörde als Verkehrsbehörde gesetzlich zugewiesen.
Seitens der Gemeinde können daher viele Anregungen aus der Bevölkerung lediglich aufgenommen und der BH Gänserndorf zur Bearbeitung vorgelegt werden. Diese Anregungen werden von der Behörde zumeist gesammelt und infolge nach den gesetzlichen und technischen Vorgaben unter Beiziehung eines Sachverständigen geprüft.
Um mehr Transparenz für unsere Bürger in diesem Bereich zu schaffen, sollen konkrete Entwicklungen im Bereich des Straßenverkehrs hier zugängig gemacht werden.