Ferienbetreuung der Kindergartenkinder

Vor allem Familien mit Kleinkindern beginnen früh im Jahr für den Sommer zu planen, um den Spagat zwischen Arbeit, gemeinsamen Urlaub und Organisation der Kinderbetreuung zu schaffen. Die Stadtgemeinde Zistersdorf versucht hier seit vielen Jahren ein möglichst breites und hochwertiges Angebot zu schaffen und dies stetig zu verbessern. Die Schaffung der Tagesbetreuungseinrichtung, die sehr flexiblen Betreuungszeiten im Kindergarten (zuletzt durch die Einführung einer Frühbetreuung ab 6:30 Uhr) und in der Volksschule sind im Vergleich zu vielen Gemeinden in Niederösterreich nicht selbstverständlich.

Durch die erweiterte Betreuung ab 2 Jahren waren viele Anpassungen im Betrieb erforderlich.
Im Zuge dessen musste auch die Ferienbetreuung unter Einbeziehung der zuständigen Kindergarteninspektorin, der Kindergartenleiterinnen sowie der politisch Verantwortlichen neugestaltet werden. Im Ergebnis ist man den gesetzlichen Vorgaben, den pädagogischen Ansprüchen sowie den faktischen Rahmenbedingungen mit folgendem Ergebnis bestmöglich nachgekommen.

Ferienbetreuung im Kindergarten im Sommer 2026:

• Betreuung in den Kindergärten „Zistersdorf I Schlossberggasse", „Zistersdorf II Am Schlossteich“ und „Loidesthal“
• Betreuung ab 6:30 Uhr und bis längstens 17 Uhr möglich (zwischen 13:00 und 13:00 Uhr werden jene Nachmittagsbetreuungszeiten eingerichtet, für die mindestens drei Kinder angemeldet werden.)

Einheitliche Schließwoche in allen Kindergärten in der 6. Ferienwoche (abgestimmt auf die Schließwochen der Ferienbetreuung der Volksschule - 5. und 6. Ferienwoche)

Gesetzliche Grundlagen § 22 Abs.2 NÖ Kindergartengesetz:
Der Kindergarten ist in der 4. bis 6. Woche der Kindergartenferien jedenfalls für eine Woche lang geschlossen zu halten. Für die übrige Zeit der Kindergartenferien hat der Kindergartenerhalter im Einvernehmen mit der Landesregierung entsprechend den Personalressourcen und der Anzahl der zu betreuenden Kinder bis Ende Mai festzulegen, welcher Kindergarten und welche Kindergartengruppen offen halten.

Unentschuldigtes Fernbleiben:
Mindestens 80% der angemeldeten Tage (Bemessungsgrundlage alle 2 Monate) müssen in Anspruch genommen werden, ansonsten verrechnet die Stadtgemeinde Zistersdorf eine Pönale in der Höhe von € 7,- pro Tag des Fernbleibens. Berücksichtigt wird dabei jede krankheitsbedingte Abwesenheit. Die Nachweise (ärztliches Attest,…) können bis zum 15. September im Rathaus hinterlegt werden.


Anmeldung möglich bis 30.04.2026