Kindergärten

Kindergärten der Großgemeinde Zistersdorf (Stand vom 06.09.2023)

Für den Nachwuchs werden in der Gemeinde vier NÖ Landeskindergärten betrieben:

Anmeldung
Im Jänner erhalten jene Familien, dessen Kind im folgenden Kindergartenjahr das erforderliche Mindestalter für die Betreuung in einem NÖ Landeskindergarten erreichen wird, ein Schreiben der Gemeinde mit einem Anmeldeformular.

Bei späterer Anmeldung (aufgrund eines Zuzuges) erfolgt die Vergabe des Kindergartenplatzes nach Vorhandensein noch freier Plätze. Mindestalter bei Betreuungsbeginn ist 2,5 Jahre. Der Hauptwohnsitz mindestens eines Elternteils sowie des Kindes muss in der Großgemeinde Zistersdorf sein. 

Kindergartenjahr
Das Kindergartenjahr beginnt im September. Weihnachts-, Semester- sowie Osterferien finden analog zu den Schulferien statt. In diesen Zeiten haben die Kindergärten geschlossen. 

Kinderbetreuung in den Sommerferien
In den neun Ferienwochen im Sommer wird für alle Kinder der Großgemeinde am Standort Zistersdorf eine Betreuung angeboten. An den anderen Standorten richtet sich dies nach dem jeweiligen Bedarf. Das NÖ Kindergartengesetz verlangt eine schriftliche Anmeldung (Formular) bis spätestens 30. April. Es erfolgt eine Neueinteilung der Gruppen.

Betreuungszeiten im Kindergarten
 
Es werden jene Öffnungszeiten festgelegt, die für mindestens 3 Kinder je Kindergarten von den Eltern verlangt werden. Ist andernfalls die Betreuung eines Kindes jedenfalls bis 17 h erforderlich, so ist dies im Kindergarten Zistersdorf 1, Schlossberggasse 8 in jedem Fall gewährleistet. Die Betreuung vor 7 Uhr und nach 13 Uhr ist kostenpflichtig und bedarf einer Anmeldung. 


Kosten

  • Für Kinder, die am Mittagstisch teilnehmen, können Essensbons in Wert von € 3,80 je Bon (10er Block € 38,00) gekauft werden. Diese sind am Stadtamt oder im Kindergarten erhältlich. 
  •  Für die Betreuung zwischen 13 und 17 Uhr werden pauschale Kostensätze, gestaffelt nach den monatlichen Betreuungsstunden, verrechnet:

  • StundenKosten
    20 Stunden
    € 59,--
    40 Stunden
    € 82,--
    60 Stunden
    € 100,--
    mehr 60 Stunden
    € 111,--




Bei geringem Familieneinkommen gewährt die Gemeinde eine Unterstützung. 

Die Förderung zum Kostenbeitrag wird dem, nach Einlagen des Antrages folgenden Monatsersten gewährt. Die Gewährung der Förderung endet spätestens mit Ende des laufenden Kindergartenjahres. Informationen und Antragsformular sind im Rathaus erhältlich. 

 - Elternbeitrag: Für den Kauf von Spiel- und Bastelmaterial ist ein Kostenbeitrag von € 15,50 pro Monat zu bezahlen. Die Verrechnung erfolgt durch die Gemeinde im Oktober und im März.